Autor: pekoat
Datum: 06.03.11 16:16
Ich hab mir gerade das Formular angesehen, das man für diesen neuen "Angelschein" ausfüllen/einreichen muss:
Demzufolge würden sämtliche Touristen vom Angeln am/im Meer ausgeschlossen, denn man verlangt den Codice Fiscale, den ein Tourist weder hat noch kurzfristig und mit vertretbarem Aufwand beschaffen kann (das simple Berechnen des CF wie zB beim Handy-Anmelden ist ja bekanntlich keine legale Lösung; der CF muss von der zuständigen Behörde ausgestellt und registriert werden, um gültig zu sein). Es wäre abzuwarten, wie die Gerätehändler / Bootsvermieter / Angeltouren-Veranstalter / gesamte Tourismus-Industrie italienweit reagiert, wenn Touristen in Italien plötzlich nicht mehr im Meer angeln dürften (wohl aber in Griechenland, Türkei und anderen Mittelmeeranrainerstaaten).
Das nächste Problem wäre die Kontrolle durch die Forestali: allein Sardinien hat über 2.000 Kilometer teils sehr unzugängliche Küstenlinie, wo es sich herrlich fischt. Und diese neue Verordnung soll doch für ganz Italien gelten - wie soll da eine effektive Kontrolle durchgeführt - und finanziert - werden?
Aber könnte ja sein, dass man es so handhabt wie die Süßwaser-Angellizenz: die zu erhalten ist de facto für Touristen bürokratisch verunmöglicht worden (wo außerhalb Italiens kriegt man die Stempelmarken zu € 14,62, die man dem Antrag beilegen muß? Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu drei Monate dauern, dann beginnt sofort die dreimonatige Lizenzdauer. Wann also muß man einreichen, damit man die Lizenz für seine 2 Wochen Urlaub kriegt?) Vielleicht wird deshalb von den Forestali von lax bis gar nicht kontrolliert...
LG
peko