Schlauchboot

rojack

Neues Mitglied
Hallo an alle,
Wir (2 Erwachsene + 2 Kinder)Fahren dieses Jahr zum ersten mal nach Sardinien und wollen unsere 15 PS Schlauchboot mitnehmen um vielleicht den Massen ein bisschen zu entkommen.
Meine Fragen dazu: genügt das Kroatische Küstenpatent oder braucht man überhaupt keinen Führerschein?
Am Beginn bzw. neben dem Campingplatz von La Cinta sieht es aus (Google erth) als ob man dort sein Boot festmachen könnte - stimmt das? kostet das was? wo kann man sich anmelden für den Liegeplatz
Ist die Gegend um San Teodoro auch für so ein kleines Schlauchboot geeignet/interessant
Wenn Ja - was ist wirklich besonders zum ansehen?
Vorab schon mal danke für die Antworten.
 
Bis 40 PS braucht man (leider) gar keine Kenntnisse und keinen Schein. Allerdings muss der Motor versichert sein - das Zertifikat sollte man für evtl Kontrollen der Küstenwache dabei haben - ebenso einen Personalausweis. Das kroatische Küstenpatent ist an italienischen Küsten akzeptiert ( innerhalb der 6 Meilenzone - soweit mir bekannt ist )
 
In Italien darf man bis 40PS ohne Führerschein fahren, wenn das Boot in Italien zugelassen ist.
Da euer Schlauchboot keine Ital. Zulassung hat, gelten die deutschen Gesetze, d.h. bis 15 PS Führerscheinfrei.
 
So einfach scheint es leider nicht zu sein - von wegen dt. Zulassung - (oder es hat sich da etwas geändert in den letzten Jahren??). Wir wurden damals mit einem 5PS Motor von der Küstenwache solange getriezt, bis wir entnervt aufgegeben haben - wir hatten kein 'libretto' für unseren Motor.
 
Im Nordosten - Falls ihr auch hier unterwegs sein wollt - aufpassen, denn das Archipel La Maddalena ist Naturschutzgebiet und hier darf nicht überall geankert werden und auch das 'Herumfahren' muss angemeldet/bezahlt werden;
 
Du benötigst wie in Deutschland keinen Führerschein.
Eine Zulassung und Kennzeichnung WSA oder IBS ist obligatorisch.
Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung sollte auch an Bord sein.
Versicherungsnachweis Haftpflicht über 5 Millionen € auch.
 
@jekaterinburg83 : Dein erster Post war schon richtig. Und der zweite auch.
Bei einem Deutschen ist ein slowenischer Führerschein in Italien Ungültig.

Aber:
Da es ein deutsches Boot mit deutscher Versicherung ist gelten die deutschen <15 PS.
Ein Italienischen Boot und italienischer Versicherung dürfte 40 PS (30 KW) haben.

Also Ein italienisches Boot mit 40 PS oder ein Deutsches Boot mit unter 15 PS sind ohne Führerschein in Italien zulässig.

Ich gehe mal davon aus, das Euer "15 PS-Boot" eines "bis 15 PS" ist.
(So wie ein 7,5-Tonner eben 7,49 Tonnen also knapp unter 7,5 Tonnen hat)
 
Hallo Rojack,

informiere Dich beim DMYV. Die helfen Dir weiter. Als ich den Sportbootführerschein gemacht habe, wurde uns allen ausdrücklich gesagt, daß für deutsche Bürger, auch im Ausland, deutsches (Versicherungs) Recht gilt. Alle Seeunfälle weltweit werden, bei deutscher Beteiligung, über das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie abgewickelt.
Wenn kein entsprechender Führerschein.....dann wird es beim Unfall richtig teuer; trotz eventueller Versicherung. Denn die greift dann nicht, so wie mit dem Auto.

Viel Spass bei der Recherche.....

Wolfram
 
danke für eure ersten Infos. Hat noch wer eine Ahnung ob man in San Teodoro einfach so sein Schlauchboot anhängen kann oder braucht man da eine Genehmigung, Anmeldung oder dgl.?
 
Ich gehe mal davon aus, dass die Bojen am Strand privat sind und man da nicht einfach so festmachen darf. Wir wollten auch einmal an so einer Boje am Strand festmachen und wurden direkt angeschissen. Fragt doch mal am Campingplatz von La Cinta nach, wenn ihr da gebucht habt. An sonsten würde ich in den Häfen in der nähe fragen.
Wie schnell ist den euer Schlauchboot mit 15PS?
 
@gallonero

ich hab' den Eindruck, daß Du entweder was völlig mißverstanden hast oder - wie so oft - irgendein "Funktionaler" des DMYV völligen Mist erzählt hat.

Grundsätzlich gilt im Ausland das jeweilige Hoheitssrecht des jeweiligen Staates und damit auch das jeweilige nationale Verwaltungs-, Zivil- und Haftungsrecht.

Das BSH wickelt keine Seeunfälle ab.

Es gibt allerdings die BSU (Bundesstelle für Seeunfalluntersuchungen) als eigenständige Bundesbehörde.
 
@jekaterinburg83: sind eh am Campingplatz - werde das dann vor Ort Fragen. keine Ahnung wie schnell unser Schlauchboot ist wir kommen zu viert aber schön ins gleiten. Für Kroatien hat es immer gereicht um weg von den Massen zu kommen und den einen oder anderen einsamen Strand zu besuchen.
 
@Beppe

Sorry, wenn ich da etwas völlig falsches gepostet habe. Ich bin kein Funktionär eines Yachtverbandes. Ich bin auch kein Versicherungsvertreter oder Rechtsanwalt in Seeunfallsachen. Ich habe nur wiedergegeben was uns allen Schülern vor ca. 10 Jahren gesagt wurde ohne die Korrektheit vollständig zu überprüfen.
Deswegen habe ich auf den Yachtverband hingewiesen, von dem ich ausgehe, daß die wissen was wirklich Sache ist.
Deswegen auch der Recherchehinweis.

Tut mir leid wenn ich falsche Begrifflichkeiten (Ämter) verwendet habe. Ich lasse mich gerne beraten.

Was die Führerscheinpflicht betrifft stimmt der o.g. ADAC Artikel mit dem überein was uns (Schülern) damals gesagt wurde.
Ein Deutscher, der im Ausland Boote führt die in Deutschland führerscheinpflichtig sind, muß den passenden deutschen Führerschein haben.
Gilt vermutlich auch für Landfahrzeuge wie Auto und Motorrad.

Uns wurde auch gesagt, daß der nationale, in diesem italienischem 40PS Fall, Versicherungsträger keine Haftung übernimmt.
Ob das heute noch stimmt weiß ich nicht. Egal welche Ämter dieses auch abwickeln. Auch deswegen der Recherchehinweis.

Ich kenne persönlich keinen Menschen der Probleme mit einem Seeunfall hatte.

Es ging mir nur darum darauf hinzuweisen sich, wenn man sich ein Boot mietet, ausreichend zu informieren.

Es ist wohl doch etwas komplizierter wie ich dache......die Leuchtpistolen und den Funk habe ich mal ausgelassen.....

Nichts für Ungut......und Grüße
Wolfram
 
Das mit der italienischen Zulassung wäre mir für solch kleine Boote vollkommen neu. Für unser 200 PS-Boot, das knapp 7 m lang ist und das ganze Jahr auf Sardinien stationiert ist, brauchen wir nichts anderes als eine Haftpflichtversicherungsbescheinigung mit Italien-Deckung, also wohl mindestens 5 Millionen. Ich gahre dieses Boot - durch mehrere Kontrollen erprobt - mit meinem deutschen SBF See. Für Deine 15 PS wirst Du nach meiner Überzeugung nichts anderes bei einer Kontrolle vorzeigen müssen als die Sicherheitsausrüstung und eben die Haftpflichtbestätigung.
 
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