Deutsche Rente in Sardinien versteuern

Skipper Dede

Mitglied
Kennt jemand einen Steuerberater der sich mit deutscher Rente für Deutsche residente in Sardinien bestens auskennt? Idealerweise deutschsprachig.
Wieviel Steuern müssen gezahlt werden? Wir sind residente seit vielen Jahren, deshalb gilt die 7 Prozent Regel leider nicht.
Ich brauche einen Profi.
 
Da du mit Sicherheit deine Rente bereits in D versteuerst, werden in I keine Steuern fällig. Stichwort Doppelbesteuerungsabkommen.
Einen Steuerberater findest du in Bozen. Auf der Seite der Beratungskammer findest du viele Infos und Kontakte.
 


soweit mir bekannt ist, gilt Doppelbesteuerungsabkommen

kein Wohnsitz in Deutschland und Wohnsitz in einem Ort bis 20.000 Einwohner zahlt man keine Steuern auf Rente und Kapitalerträge in Italien
 
Für im Ausland lebende deutsche Rentner ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Im Rahmen des DBA zwischen D und I werden alle in D erdienten Renten in D versteuert, unabhängig davon wo sich der Wohnsitz befindet. Andere Einkünfte werden ggfs in Italien versteuert, wenn man den Wohnsitz dorthin verlegt, dann gilt u.U. auch die 7%-Vergünstigung für 5 Jahre. In solchen Fällen beauftragt man besser einen Steuerberater. Zu berücksichtigen ist auch, das bei einem Wegzug aus D u.U. der Grundfreibetrag in D wegfällt (bedingte Steuerpflicht), d.h. der Steuersatz für die dort erdienten Renten steigt. Geeignete Steuerberater finden sich leicht über eine Internetrecherche, ggfs. auch über die Schutzvereinigung für Auslandsbesitz oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

 
Zuletzt geändert:



„Damit Rentner von dieser Steuervergünstigung profitieren können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Person war in den letzten 5 Jahre nicht in Italien ansässig.
  • Der steuerrechtliche Wohnsitz muss in bestimmten Regionen Süditaliens gewählt werden: Abruzzen, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Sardinien oder Sizilien.
  • Die gewählte Gemeinde muss weniger als 20.000 Einwohner haben, oder von den Erdbebenereignissen in den Jahren 2016 und 2017 betroffen sein und weniger als 3.000 Einwohner haben.“
 
wäre schön, wenn du deine erkenntnisse aus dem telefonat hier miteilen könntest. wir überlegen auch, ob so eine 7 % regelung sinnvoll sein könnte, da wir noch mieteinnahmen in deutschland haben. allerdings gibt es wohl tendenzen aus dem geplanten wachstumschancen - gesetz die steuerfreibeträge für mieten zu erhöhen + damit eventuell diese form als eigene rentenversorgung anzuerkennen.
 
Die 7% Regel gilt nur für "Neubürger" und befristet auf ich glaube 5 Jahre, und soll Rentner und Kapital nach Sardinien locken. Die normale staatliche Rente wird jedoch immer in Deutschland versteuert!!!.
 
Dieses Thema ist auch für Österreicher, die nach Italien auswandern sehr komplex, da das italienische Steuerrecht seeeeeeeehr kompliziert ist. Da blicke ich auch nicht durch.
Ich weiß aber, dass Ruhegehälter (außer Ruhegenuss von Beamten, und ähnliche Bezüge, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbstständige Arbeit gezahlt werden, im Ansässigkeitsstaat - also Italien - der Besteuerung unterliegen. Zum Unterschied bleiben Ruhegenüsse aus deutschen Arbeitsverhältnissen in Deutschland steuerpflichtig, aber nur der staatliche Teil, betriebliche und/oder private Altersgenüsse unterliegen in Italien der Steuerpflicht.
Wir haben alles einem Steuerberater im Ort übergeben und sind nun gespannt wie viel wir an Steuern zahlen werden. Solange die 7%-Regelung gilt kann man nichts weiter abschreiben. Wenn wir nach den 5 Jahren in ein "normales" Steuerjahr kommen, können wir Arztrechnungen, Rechnungen für den Tierarzt, Rechnungen für Umbauten zur Beseitigung architektonischer Barrieren, Rechnungen für Solaranlagen etc. abschreiben - ich werde dann mal alle Rechnungen aufbewahren. Wichtig ist dabei aber Folgendes: die Rechnungen DÜRFEN NICHT bar bezahlt werden, sondern MÜSSEN mit Bankomat oder Überweisung gezahlt werden - damit wird erreicht, dass nichts "schwarz" gemacht wird.
Im Vergleich mit den Steuerstufen in Ö und I zahle ich nach den 5 Jahren mehr Steuer in Italien als in Österreich, je nachdem wie viel ich abschrieben kann, da in Ö ab heuer nichts mehr abgeschrieben werden kann.

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hier ein kleiner Vergleich
 
Zum Unterschied bleiben Ruhegenüsse aus deutschen Arbeitsverhältnissen in Deutschland steuerpflichtig, aber nur der staatliche Teil, betriebliche und/oder private Altersgenüsse unterliegen in Italien der Steuerpflicht.
seit dem Jahr 2010 sind grundsätzlich alle Renten in Deutschland steuerpflichtig, je nach Rentenart z.T. schon seit 2005. Der Umzug nach Italien sollte daher unbedingt vorher mit einem Steuerberater besprochen und geplant werden.

 
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