Auto Strafen in der Schweiz?

Molle

Sehr aktives Mitglied
Hallo zusammen,

da ich nichts genaues im WWW finde frage ich mal in die Runde bzw. an die Schweizer unter uns.

Auf unserer Heimfahrt am Sonntag von Genua Richtung Norden mussten wir vorm Gotthard warten, Stau halt. Wartezeit ca. ne Stunde. Soweit ok, ändern kann man es dann halt nicht ....

Bis auf einen oberschlauen Freiburger. Der zog einfach mit Warnblinker rechts auf dem Standstreifen vorbei, die Raststätte Gotthard Süd war noch ein paar Hundert Meter weit weg.
Aber bis dahin schaffte er es nicht mehr .... Da kam eine Notaus/Einfahrt,dort stand wartend die Polizei :D:D:D

Es sah beim vorbeifahren nicht nach nem Notfall des Freiburgers aus, sonst hätte er evtl. weiterfahren dürfen.

Nicht das ich Schadenfroh bin whistling ... aber was kostet denn in der Schweiz so ne Aktion??

Grüssle Markus
 
Ui ui ui, das wird seeeehr viel teurer weil es ja nicht "nur" ums Befahren des Pannenstreifens geht sondern darum, dass rechts überholt worden ist und dann offensichtlich auf längerer Strecke. Kann einen vierstelligen Betrag kosten und allenfalls einen temporären Ausweisentzug mit sich bringen.
 
Zuletzt geändert:
Also, ich habe einen ähnlichen Fall im www gefunden ... derjenige musste 1500 Franken für so ne Aktion bezahlen!! Und da er dagegen noch gerichtlich vorgegangen war folgten noch 2000 Franken Gerichts und Anwaltskosten.
Wahnsinn .....
 
Hallo in die Runde,
kennt sich jemand mit der Vollstreckung aus ?
Ich habe ein Knöllchen hier nach D zugestellt bekommen, wegen 6 km/h zuviel.
Die Schweiz ist keine EU. Es könnte aber sein, das es ein Abkommen gibt mit D.
LG Karl
 
Ich würde in diesem Fall gegenrechnen, was dich der Umweg via Österreich oder Frankreich in den nächsten drei Jahren bis zur Verjährung kostet. Denn auch wenn die Rechtslage schwammig ist, wieder einreisen würde ich auf keinen Fall. Und dann sind die xx CHF Strafe vielleicht doch der billigere Weg.
 
Wenn auch zähneknirschend, so würde ich die 120 CHF bezahlen und Du hast deine Ruhe. 3 Jahre innerhalb der Verjährungsfrist kannst Du dich dort nicht mehr blicken lassen, falls Du den Bußgeldbescheid nicht bezahlst. Ob die Schweizer dich anschliessend aus der Datenbank gelöscht haben, das würde ich auch nicht riskieren.
 
Danke euch für die Einschätzung.
werde die 38€ an die Schluchtensch.......überweisen ;)
 
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