Eintragung eines Ferienhauses beim Katasteramt / Landregister / Grundbuch

H.F.J.

Neues Mitglied
H.R.J.: schreibt: vor 20 Jahren kauften meine Familie und ich ein Ferienhaus in einer Siedlung / Condominio. Nun gab es Streit um die Zuordnung der Parkplätze, die bisher nicht nummeriert waren. In dem Kontext stellte sich heraus, dass eine Zuordnung erst stattfinden kann, wenn die Häuser im "Grundbuchamt" eingetragen sind. In Italien war / ist? das anscheinend nicht üblich, dass das der Notar automatisch macht? Jetzt konnte ich Dank der auf diesem Forum schon genannten und empfohlenen Rechtsanwältin Maria Grazias CORRIAS in Nuoro die ganze Geschichte angehen. Der von ihr empfohlene Geometer fand heraus, dass mir die Parzelle / das Haus Nr. 19 (Kasternummer) gehört und die Nummern der Häuser (bei mir 33) rein interne Nummern seien . Jetzt behauptet der Verwalter des Condominio, dass meine Kasternummer 33 sei ... Eine endlose Geschichte ... Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
 
Die Hausnummern besagen scheinbar gar nichts. Die werden ab und zu geändertwhistling, die Straßen neu durch nummeriert.
 
Maßgeblich sind die im Kaufvertrag genannten und im amtlichen Kataster verzeichneten Flurstücksnummern. Wenn sich diese ändern sollten ( eher unwahrscheinlich), ist das im Kataster hinterlegt. Strassennamen und Hausnummern können sich ändern, ohne dass dies Auswirkungen auf die Flurstücksnummern hat.

Wir haben mit unserem aktuellen Kaufvertrag zwei Parzellen erworben, auf dem das Haus und der Stellplatz unter Bezug auf den in Anlage beigefügten Katasterplan benannt sind. Die Hausnummer ist eine völlig andere.
 
Wichtig ist das was im Katasteramt steht und welche Fläche(n) zur parzelle 19 gehören oder ob eine weitere parzelle mit einer nummer als park.-bzw. Stellplatz eingetragen ist. Es kann auch sein das die gesamte Parkfläche dem Condominio gehört dann wird's wahrscheinlich wirklich endlos.:(. Es kann auch sein das manche Besitzer beim Kaufvertrag eine definierte parzelle als Parkplatz erworben haben, dann wird's auch nicht einfacher. Mit einem erfahrenem Geometra müsste das Problem zu lösen sein. Bei einem Bekannten von mir war die als Parkplatz des Condominios deklarierte Fläche selbst nach 25 jahren noch im Besitz des ehemaligen Verkäufers der gesamten Baufläche und wurde erst dann (mit entsprechender Zahlung des condominios) dem gesamten condominio im katasteramt eingetragen.
 
Bei uns sind die genauen Katasterdaten (identificativi catastali) im Kaufvertrag, und im Anhang die Pläne vom Katasteramt (Agenzia del Territorio) mit der Zuordnung der Parzellen (foglio, particella, subalterno). Unser Parkplatz ist eine eigene zusätzliche Parzelle.

Nachdem der Notar den bei ihm getätigten Kauf behördlich gemeldet/geregelt hatte, seine Pflicht, bekamen wir kurz danach auch das Protokoll vom Katasteramt mit unseren Daten und Identitäten.

Der Verwalter deines Kondominiums sollte einfach mal einen offiziellen Plan vom Amt angucken.

Hilft dir heute nicht, aber wir hatten bereits beim Vorvertrag von mir deutlich markierte Baupläne als Anhang hinzugefügt und unterzeichnen lassen, um eben solche Fehler und Missverständnisse zu vermeiden. Baufirma und Maklerin waren zwar überrascht, bis ich erklärte wie einfach wir damit Probleme vermeiden wie z.B. wenn jemand glaubt unsere Parzelle zu kaufen. Vor dem Kaufvertrag hat der Notar allerdings gefragt ob die Parzellen im Katasterplan alle passen.
 
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