Eintragung eines Ferienhauses beim Katasteramt / Landregister / Grundbuch
H.R.J.: schreibt: vor 20 Jahren kauften meine Familie und ich ein Ferienhaus in einer Siedlung / Condominio. Nun gab es Streit um die Zuordnung der Parkplätze, die bisher nicht nummeriert waren. In dem Kontext stellte sich heraus, dass eine Zuordnung erst stattfinden kann, wenn die Häuser im "Grundbuchamt" eingetragen sind. In Italien war / ist? das anscheinend nicht üblich, dass das der Notar automatisch macht? Jetzt konnte ich Dank der auf diesem Forum schon genannten und empfohlenen Rechtsanwältin Maria Grazias CORRIAS in Nuoro die ganze Geschichte angehen. Der von ihr empfohlene Geometer fand heraus, dass mir die Parzelle / das Haus Nr. 19 (Kasternummer) gehört und die Nummern der Häuser (bei mir 33) rein interne Nummern seien . Jetzt behauptet der Verwalter des Condominio, dass meine Kasternummer 33 sei ... Eine endlose Geschichte ... Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?