Airberlin Flug Düsseldorf-Olbia 3.09.2016 verschoben auf 4.09.2016 Suche Betroffene!
Wir haben mit der Versicherung bereits gesprochen. Der Anwalt muss sich dort eine Zusage für die Kostenübernahme einholen.

Viele Grüße. Petra
 
Der Anwalt hat nun die Schadensersatzforderung an die airline geschickt, aber eine Überraschung gab es dennoch für uns. Eigentlich hatte ich angenommen, dass zusätzlich zur Fluggastentschädigung (.....2 x 250,-€ ) die entstandenen Kosten für den neu gebuchten Mietwagen und die Taxikosten gefordert werden. Es ist aber so, dass von dieser gesamten Summe die 500,- € wieder abgezogen werden. Für uns heißt das, dass wir die Mehrkosten des Mietwagens und die zusätzlichen Taxikosten erstattet bekommen. Meines Erachtens ist das keine gerechte Regelung, denn dann hätten wir ja für die Flugverspätung / verlorener Urlaubstag etc. keine Entschädigung bekommen. Unterm Strich bleibt nur die Erstattung des Mietwagens und der Taxikosten. Aber so ist nun mal die Gesetzgebung! Gerecht geht anders!:(

Liebe Grüße. Petra
 
Danke für deinen Bericht, das ist generell und bestimmt auch für andere interessant.
Ja so ist das, oft sind die Dinge leider nicht so eindeutig, wie sie scheinen und man als Nicht- Jurist zunächst glauben mag.
Berichte gerne weiter, hoffentlich wie reibungslos die Erstattung nun bald über die Bühne geht….! ?

Viele Grüße
Petra
 
Hallo :)
Erstmal allerherzlichsten Dank allen für die super netten und ausführlichen Tipps!
Da wir auch Rechtsschutz versichert sind und von Air Berlin weiterhin keine Stellungnahme kam, habe ich nun einen "normalen" Anwalt für Fluggastrecht beauftragt uns zu vertreten.
Dieser stellte nun Air Berlin die Mehrkosten des Mietwagens in Rechnung , sowie eine Entschädigung von 250,00€ pro Person, da die Grenze unter 1500 KM liegt, seiner Aussage nach. Aber immerhin 500€ plus Mietwagen, das ist doch schon eine gute Forderung gegen diese unverschämte Fluggesellschaft :) Werde euch auf dem Laufenden halten, wie die Sache anwaltlich ausgegangen ist.
Viele Grüße, Bianca
 
Hallo Bianca,

danke dir für die Rückmeldung. Das ist ja auch wieder interessant. Da bin ich jetzt aber wirklich mal gespannt, was letztlich jeweils erstattet wird, bitte haltet uns auf dem Laufenden Wenn das schon von den Anwälten unterschiedlich ausgelegt wird. So wie ich die Aussage von Petras Anwalt verstehen würde, werden zusätzliche Kosten für den Mietwagen nicht zusätzlich zu der Fluggastentschädigung gezahlt ? ….Die Kilometer kann ich nachvollziehen, denn laut https://www.luftlinie.org/ beträgt die Luftlinie Düsseldorf Olbia 1164 Kilometer und die Staffelungen für die Entschädigung aus den Fluggastrechten pro Person sind:
  • 250 € für eine Flugstrecke kürzer gleich 1500 km
  • 400 € für eine weitere Strecke innerhalb der EU oder kleiner gleich 3500 km
Ich drücke euch beiden weiterhin die Daumen....

Viele Grüße
Petra
 
Zuletzt geändert:
Hallo!

Stelle mal den link für den Gesetzestext hier ein:

http://eur-lex.europa.eu/resource.h...a7-8bf4-b0f60600c1d6.0002.02/DOC_1&format=PDF

Hierauf bezieht sich die Berechnung der Ausgleichsforderung:

Artikel 12

Weiter gehender Schadensersatz

(1) Diese Verordnung gilt unbeschadet eines weiter gehenden Schadensersatzanspruchs des Fluggastes. Die nach dieser Verordnung gewährte Ausgleichsleistung kann auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden.

(2) Unbeschadet der einschlägigen Grundsätze und Vorschriften des einzelstaatlichen Rechts, einschließlich der Rechtsprechung, gilt Absatz 1 nicht für Fluggäste, die nach Artikel 4 Absatz 1 freiwillig auf eine Buchung verzichtet haben.


Jetzt bin ich auch mal gespannt, wie die beiden Fälle ausgehen werden.

Danke fürs Daumen drücken!:)

Liebe Grüße. Petra
 
Hallo !
Heute mal ein kleines Update.......
Airberlin hat die Zahlungsfrist ohne Reaktion verstreichen lassen! Das ist schon mehr als dreist, wenn man bedenkt, dass es einen gesetzlichen Anspruch gibt. Mittlerweile reagieren sie wohl noch nicht einmal mehr auf ein Anwaltsschreiben. Nun geht es in die nächste Instanz und wir werden Klage erheben. Das wird dann noch teurer für die Airline!

Hoffentlich haben sie Rasen um ihren Firmensitz gepflanzt, damit man nicht hört, wie das Geld zum Fenster herausfliegt!;)whistling

@Bianca: gibt es bei dir etwas Neues?

Liebe Grüße. Petra
 
ciao a tutti :)

Wollte euch allen mitteilen, daß wir endlich einen Erfolg verbuchen können. Unser Anwalt für Fluggastrecht hat uns 500€ als Entschädigung von Air Berlin erstritten , die wir gestern erhalten haben.Zwei Mal hat die Fluggesellschaft die Anwaltsfrist verstreichen lassen und nun plötzlich nach Androhung einer Zahlungsklage die Entschädigung gezahlt- ohne Kommentar,ohne Schreiben an den Anwalt .
Nicht bezahlt hat die Bande bisher die Gebühren des Anwalts und unsere zusätzlich entstandenen Mietwagenkosten, die wir nun aber auch einklagen.
Ich kann nur sagen, so eine Rechtsschutzversicherung ist Gold wert, wir müssen nichts prozentual an den Anwalt abtreten und bekommen unser Geld :)
Wie sieht das Prozedere bei dir aus Petra ?
Tanti Saluti, Bianca
 
Hallo!
Bezahlt wurde bis heute kein einziger Cent! Das Gericht hat nun zum Gütetermin Ende des Monats geladen. Ich bin mal gespannt, ob sich vorher noch etwas tut. Hoffentlich dient dieser Termin nicht nur dazu, dass man von seinen gesetzlich festgelegten Ansprüchen wieder einen großen Teil in den Wind schießen kann. Die Gerichte sind überlastet und wollen natürlich auf diese Art und Weise einen Teil der Verfahren schneller vom Schreibtisch bekommen. Ich werde euch weiter berichten.......;)

Liebe Grüße. Petra
 
Hallo!
Es gibt Neuigkeiten! Auch wir konnten einen Teilerfolg verbuchen. Airberlin hat 500 € Fluggastentschädigung + 62 € Taxikosten bezahlt. Die entstandenen Mietwagenkosten und die Anwaltskosten wurden nicht erstattet und somit ändert sich auch nichts an dem Gerichtstermin Ende des Monats. Werde euch weiter auf dem Laufenden halten. ;)

Liebe Grüße. Petra
 
Hallo!
Heute habe ich gute Nachrichten! Wir haben in allen Punkten vor Gericht unser Recht bekommen. Nun gibt es noch eine Frist von 4 Wochen, falls die Gegenseite in Berufung gehen will.

Freudige Grüße! Petra
 
Hallo liebe Sardinienfreunde!
Nun können wir diese Angelegenheit endlich ad acta legen. Airberlin hat gezahlt! Auch wenn es lange gedauert hat, so sind wir doch froh, dass wir diesen Weg beschritten haben. Und wir freuen uns schon sehr auf unseren bevorstehenden Urlaub auf Sardinien !! :)

Liebe Grüße,

Petra
 
Danke dass Du uns auf dem Laufenden gehalten hast und toll dass es sich für euch noch zum Guten gedreht hat. Man braucht aber einen echt langen Atem. Eigentlich traurig.
 
Der Schaden war ja auch beachtlich. Vielleicht hilft dieses Urteil ja irgendwann mal jemandem, dem es auch so ergangen ist. Und es bleibt zu hoffen, dass die Mietwagenfirmen auch mal ihr Verhalten überdenken, denn die hätte ich bestimmt genauso gerne, wenn nicht sogar noch lieber, auf der Anklagebank gesehen.

Liebe Grüße,

Petra
 
Ich hatte für einen gecancelten Flug bei der portugisischen Fluggesellschaft TAP und sich daraus ergebende Flugverspätung von über 24 h die Firma Flugrecht GmbH beauftragt, für mich die Entschädigung einzufordern. Unsere Entschädigungssumme beträgt 800 €. Nun habe ich gerade von Flugrecht die erfreuliche Nachricht erhalten, dass das Geld bei Ihnen von TAP eingegangen ist:):) Abzüglich der festgelegtenProvision erhalte ich 533 € auf mein Konto. Na, wenn das keine Erfolgsmeldung ist. Wenn man die komplette Entschädigungssumme nicht selber bei den Fluggesellschaften mit ungewissem Ausgang eintreiben will, empfehle ich die Fa. Flugrecht GmbH einzuschalten.
Flugrecht kümmert sich nur um die Entschädigung, die sich aus dem Flug selber ergibt. Folgekosten wie Taxifahrten zum Hotel für die Übernachtung etc. werden nicht bearbeitet. Das muss man selber mit der Fluggesellschaft machen.
 
Wenn man die komplette Entschädigungssumme nicht selber bei den Fluggesellschaften mit ungewissem Ausgang eintreiben will, empfehle ich die Fa. Flugrecht GmbH einzuschalten.
Es gibt mittlerweile auch noch zahlreiche andere Anbieter, die als Vermittler auftreten und 24-35% Provision der Entschädigungssumme einbehalten...
 
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