Ici (Grundsteuer) per la prima casa für Deutsche mit Immobilie in Sardegna?

Forumarchiv

(Beitrag aus dem alten Forum übernommen)
Autor: Hoffi
Datum: 07.12.11 15:17

Hallo Forumsgemeinde,

zusammen mit meiner sardischen Ehefrau besitzte ich ein Wohnhaus im Zentrum der Insel. Bis dato musste ich nur die Hälfte der Grundsteuer bezahlen, weil meine Ehefrau von der Regelung "prima casa" Gebrauch machen konnte und damit hinsichtlich ihres hälftigen Anteils befreit war. Das alles soll sich jedoch aufgrund der "Manovra" der Regierung Monti ändern.

Wer kennt sich bei der bisherigen bzw. evtl. sogar künftigen Grundsteuerregelung aus? Ist der erste italienische Immobilienbesitz für Bürger aus anderen EU-Staaten zunächst als "prima casa" zu sehen oder wird nach dem Immobilienbesitz im Heimatland gefragt? Bisher wurde ich als Ausländer automatisch so behandelt, als hätte ich bereits anderen Immobilienbesitz und musste deshalb zahlen.

Es wäre nett, wenn sich ein Experte / Expertin mit dieser Thematik schon einmal beschäftigt hat und mir entsprechende Hinweise (ggf. auch Fundstellen im Gesetz) geben könnte.

Vorab herzlichen Dank

Klaus
 
Autor: Su Corvo
Datum: 07.12.11 15:52

Hallo Klaus,

es geht um Immobilenbesitz in Italien (!), unabhängig von der Staatsangehörigkeit u. dem ersten (ausländischen) Wohnsitz. Das mit dem "Splitting" nach Staatsangehörigkeit haben wir noch nie gehabt, u. unser Wohneigentum in D. spielt hier keine Rolle (bilat. Abkommen gegen Doppelbesteuerung). Du solltest mal Deiner Kommune hier auf Sardinien auf die Finger klopfen u. das Geld zurückfordern!

Unser 2. Haus hier haben wir unserem Sohn zur "Nutzung" (nicht als Besitz!) übertragen, u. dann gilt das steuerlich als "prima casa".
Und so war das dann auch in der kürzlichen "Allg. Volks- u. Wohnungszählung" vermerkt. Er hat den Fragebogen bekommen.

Günther

P.S.
ICI heißt übrigens nicht Grundsteuer,sondern "Kommunale Abgaben auf Immobilien"!

Nachricht bearbeitet (07.12.11 16:03)
 
Autor: Hoffi
Datum: 07.12.11 16:56

Hallo Günther,

vielen Dank für die schnelle Rückantwort und den guten Gestaltungstipp. Werde wohl mal mit der Commune wegen Rückerstattung sprechen müssen. Du hast recht, die Abgabe betrifft lediglich die Immobilie und nicht das Grundstück selbst. Gibt es hier Unterschiede zwischen Wohnimmobilien und z.B. Geräteschuppen auf Grundstücken im Außenbereich?
Wie sah die vertragliche Regelung mit Deinem Sohn hinsichtlich der Nutzungsüberlassung für die zweite Immobilie aus (Notar?, Kosten?). Vielleicht kann ich auch Anfang Januar mal bei Dir vorbeikommen (wir wohnen in Oschiri), das Problem persönlich besprechen und dabei gleich etwas Honig mitnehmen.

Grüße aus dem verregneten und stürmischen Kaiserslautern

Klaus



Nachricht bearbeitet (07.12.11 16:59)
 
Autor: Costarei
Datum: 07.12.11 20:42

Ici zahlt jede Haus Besitzer.

Der Sinn des Reisens besteht darin, die Vorstellungen mit der Wirklichkeit auszugleichen, und anstatt zu denken, wie die Dinge sein könnten, sie so zu sehen, wie sie sind.

Samuel Johnson

Nachricht bearbeitet (08.12.11 08:41)
 
Autor: Su Corvo
Datum: 08.12.11 09:22

Hallo Costarei,
falsch! ICI wird z.Zt. für das "Erste Haus" nicht bezahlt, hatte Berlusconi abgeschafft. Jetzt wird im Rahmen des "Manovra" ICI wieder eingeführt, aber mit deutlich geringerer Abgabe (Steuer) für das erste Haus.

Hallo Klaus,
ich muß das Dokument heraussuchen, es kam von der Kommune, u. dort hatten wir auch den Antraggestellt. Ein Notar ist nicht erforderlich. Gerne könnt ihr im Januar mal vorbeikommen, wir sind aber erst ab dem 18.1. wieder hier, bitte vorher anrufen, schicke mir eine Mail, dann bekommst Du die Tel.-Nr.
Das mit Außengebäuden weiß ich nicht genau. Aber im Rahmen obligatorischen Neuvermessung des Grundstücks u. des Hauses im Frühjahr wurde auch ein vorgefundener Stall vermessen, legalisiert (als Raum für "Holzlagerung") u. ebenfalls beim Katasteramt in Nuoro registriert.

Grüße von der Insel nach Lautern, hier ist das Wetter auch teilweise ungemütlich, aber es kommt auch die Sonne raus, um 18 Grad mittags!

Günther

P.S.: Honig gibt's genug, auch Mirto & Limoncello & Fenchellikör. Olivenöl aus unserer Ernte brauchen wir selbst, war nicht viel, was von der Ölmühle in Siniscola zurückkam (die haben uns wohl beschissen).



Nachricht bearbeitet (08.12.11 09:34)
 
Autor: Evalein
Datum: 21.12.11 11:17

Ici wird laut neune Gesetzte wirklich fuer alle zu zahlen sein.
Und wenn man als Prima Casa , eine Haus deklarieren will, in ein Gemeinde wo man keine Residenza hat, muess man abgeben, dass innerhlab 18 Monaten, die Residenz umsetzt.

Alles anders macht man, aber hat mit Gesetzte nicht zu tun.
vor oder spaeter wird man kontroliert und dann zahlt , besonders jetzt dass alles Computer maessig geprueft wird

Eine Reise auf tausend Kilometer, beginnt mit einem kleinen Schritt. Was diesen ersten Schritt in Sardinien, besonder macht, ist dass er die Tür öffnet, zu einer Reise durch Emotionen und Gefühlen die bei uns immer bleiben werden.
 
Autor: Su Corvo
Datum: 21.12.11 14:05

So stimmt das nun auch wieder nicht. Bis jetzt ist das ein Dekret, von beiden Kammern verabschiedet, aber noch nicht als Gesetz in Kraft.
 
Autor: Evalein
Datum: 27.12.11 14:52

Su Corvo
wir haben immer das gleiche Thema
Es gab ein Gesetzt : das DL 27 maggio 2008, n. 93.
Bis wann es nicht kontrolliert wird, zahlt die Person die seine Residenz nicht in den Haus die als erste Haus angegeben hat, kein ICI.

Bei Kontrolle, dass Sie eingeschaerft haben, zahlt und mit Strafe.

Das Gessetzt ist KLAR und Deutlich.

Man hat vier Moeglichkeit gehabt, den ICI nicht zu zahlen:
-eine Haus zu kaufen, deklarieren dass man innerhalb 18 Monaten, die Residenz in den HAus setzte , und es tun.
-Die Residenz in das Haus zu setzen
-Das Haus an eine Person vermieten, die seine Residenz da setzt und keine andere Haus hat.
-eine Italienische Auswander sein, die Ihre Haus in Italien hat aber NICHT vermietet. ( und das auch nicht in alle Gemeinde - laut Gesetzt sollten nur eine Ermaessigung bekommen)

Alles anders sind die tipische : man macht es so, weil keine Kontrolliert.

Viele Makler sagen es nicht und viele Gemeinde sind auch so weniger Informiert, dass einfach gewesen ist, das ganze zu umgehen

Aber SO WAR ES.

Es gibt eine einfache Definition als Erste Haus: das Haus wo die Familie die Residenz normalerweise hat. Diese Menschen, die auch in das ERSTE HAUS, fest ganzjaehrig leben, haben Steuer vorteile.

Alles anders ist ein Gesetzt Umgehen.
Und vor oder spaeter kommt dann der Stadt zu kassieren, wie grade es macht, und dann schumpft man .

In Italien ist wie in Deutschland.
Man kann nicht sagen, habe es nicht Gewuesst.

So war mit ICI...und erste haus
Viele haben genutzt das "18 monaten Termin " und dann einfach vergessen dass diese EINE Deutliche Termin war.

Es gibt aber Experten die alle Fragen, konkret und Richtig, beantworten koennen.

So deutlich wollte ich nicht sein, aber es ist mal so.
Wenn man ein Expert noetig waere, kann dir eine nennen
 
Autor: Su Corvo
Datum: 27.12.11 16:11

Liebe Evalein,

noi siamo totalmente in regola!

Und wenn ich rechtmäßige Haus-Steuern bezahlen muss, u. das habe ich ja fast ein Viertel Jahrhundert gemacht, dann beschwere ich mich nicht. Heiße ja nicht Briatore, Swarkowski etc.
Günther
 
Autor: Hoffi
Datum: 27.12.11 17:07

Hallo Evalein und Günther,

vielen Dank für Eure Beiträge. Leider konnte ich gesundheitlich bedingt meinen geplanten Kurzurlaub auf der Insel nicht antreten und mich somit auch nicht auf der Gemeindeverwaltung aus erster Hand informieren. Werde dies aber im Frühjahr nachholen und dann ggf. mich mit Dir Günther auch mal persönlich austauschen. Ansonsten lasse ich halt die Zahlungsaufforderungen für unser Haus in Oschiri und die Mini-Behausung am Meer (40 qm) einfach mal auf mich zukommen und sehe dies als meinen Beitrag zur Gesundung der italienischen Staatsfinanzen an.
Ich wünsche Euch allen einen guten Start ins neue Jahr.

Klaus
 
Autor: Evalein
Datum: 28.12.11 16:24

Ach Su Corvo
Das war nicht persoenlich zu nehmen
Glaube du kennst so gut Mein Deutsch um zu wissen dass ich ueber das Generaelle Regeln und Art umzugehen rede.

Und leider ist das generaell umgehen sogar vom viele Gemeinde falsch gestellt

Genaue Info bekommt man bei genauere Fragen, nur bei Notaren oder Technicker, die nach bezahlung, Auskunft schriftlich geben.
damit muessen auch verantworten fuer was tun.

Das heisst Klaus dass amz bestens direkt Agenzia dell Entrata fragst und nicht das Gemeinde. Oefter bekommst du falsche oder verhaeltete Info.

Eine Reise auf tausend Kilometer, beginnt mit einem kleinen Schritt. Was diesen ersten Schritt in Sardinien, besonder macht, ist dass er die Tür öffnet, zu einer Reise durch Emotionen und Gefühlen die bei uns immer bleiben werden.
 
Autor: Su Corvo
Datum: 31.12.11 16:19

Hallo Nando,

lies doch mal bitte alle Nachrichten zum Thema hier sorgfältig durch, auch meine vom 7.12.11!, bevor Du Unzutreffendes behauptest.
Dann müssest Du wissen, dass Deine Meldung nicht stimmt (bis jetzt). Wo Du Deinen 1. Wohnsitz hast, ist völlig egal.

Lege Einspruch bei Deiner Kommune ein, oft hocken in der Verwaltung doch nur schlecht qualifizierte Leute (oft nicht die Schuld der MitarbeiterInnen).

Günther


Nachricht bearbeitet (01.01.12 12:25)
 
Autor: Su Corvo
Datum: 01.01.12 12:23

Wer sich über die bisherige (u.noch gegenwärtige) Rechtslage bezüglich ICI (Gemeindesteuer auf Immobilien) in ganz Italien zuverlässig u. in dt. Sprache informieren will, sollte die entsprechende offizielle Seite der Provinz Bozen konsultieren:

www.provinz.bz.it/de/dienste/dienste-kategorien.asp?bnsvf_svid=1016866

Damit wären dann wohl alle Spekulationen hinfällig. Wie im Detail die neue "ICI" aussehen wird, wissen wir noch nicht.

Günther
 
Hallo zusamme

Sind aus der Schweiz und möchten ein Ferienhaus kaufen. Hat jemand Erfahrung und weiss ob wir prima casa IMU Steuer
bezahlen müssen? Sind Doppelbürger und besitzen in der Schweiz bereits ein Haus.
Besten dank im voraus.
Gruss Nina
 
Hallo Nina,

natürlich müsst ihr IMU zahlen, u. die reduzierte IMU "prima casa" ist nur für das erste Haus, welches man selbst bewohnt (also kein Feriendomizil). Eure Staatsangehörigkeit spielt eigentlich keine Rolle.
Präzise Auskunft müsste euch die Gemeinde auf Sardinien geben, dort wird auch IMU berechnet, da der kommunale Anteil an der Abgabe von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann.
 
Hallo Su Corvu
Danke für die Info...Das wir IMU zahlen müssen ist klar,nur leider weiss die Agenzia Immobiliare auch nicht wirklich ob für "prima casa" oder" seconda.".Die.Agentur hat uns beide IMU`s berechnen lassen..:confused: Bleibt uns wohl nichts anderes übrig als dies direkt bei der Gemeinde nachzufragen...Oder ist das "nur Feriendomizil" noch teurer zu versteuern? Wir werdens sehn;)
 
"Ferienhaus" ist ja kein rechtlich bestimmter Begriff. Du musst Dich hier wohnhaft melden, wenn Du länger als 3 Monate hier Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. In welcher Unterkunft auch immer.
 
Wir sind noch voll im Berufsleben,sind höchstens 8 Wochen im Jahr auf der Insel...Wie gehe ich dann vor?
 
Dann könnt Ihr keine Residenti anmelden, da muss man schon mehr als 6 Monate hier sein. Die IMU ist erheblich günstiger für Residenti
 
also grundsaetzlich ist da nix von guenstiger, da monti die ganze umsonststeuerei aufgehoben hat. ob ihr das haus bewohnt oder nicht ist egal , steuern werden faellig. die einzige ausnahme ist wenn ihr als residenti unter den steuesrsatz fallt, dies ist ab einem katasterwert unter 32000 euro der fall, freibetrag 200 euro.
 
Sorry, zu klein...PC spinnt. Hier noch mal:

Hallo zusammen!

Wir wollen jetzt bei unserer Gemeinde ein Einspruch anlegen und die Rückerstattung verlangen. Unser Haus (das einzige) wurde fehlerhaft als "seconda casa" eingestuft, wobei mein Mann Residenza besitzt, und wir wohnen hier für ca. 4 Monate im Jahr. Gibt es ein bestimmtes Formular dafür? Das Problem ist die Sprache.. Wir sprechen zwar beide ein wenig Italienisch, aber bei weitem nicht genug um solche Formalitäten zu klären..:( Deswegen möchte ich alles auf einem Blatt Papier haben. Hier in Deutschland muss man ja auch alles schriftlich beantragen, besonderes wenn's ums Geld geht;)

Vielen Dank im Voraus!
 
Hallo Irina,in diesem Forum kann man seine Beiträge auch bearbeiten oder löschen.
Für Dein Problem empfehle ich Dir die Rechtsanwältin, die Du in einem anderen
Thema empfiehlst.
Schönen Abend.
 
oder einfach zur comune und dort einmal nachfragen was man da machen kann, und wenn euer italienisch so schlecht ist, nehmt jemanden mit der deutsch, italienisch oder zur not fals ihr englisch sprecht auch noch diese sprache beherscht. ihr werdet doch wohl bekannte haben.
auf der comune wird man euch sagen koennen was ihr tuen muest.
 
Sorry, zu klein...PC spinnt. Hier noch mal:

Hallo zusammen!

Wir wollen jetzt bei unserer Gemeinde ein Einspruch anlegen und die Rückerstattung verlangen. Unser Haus (das einzige) wurde fehlerhaft als "seconda casa" eingestuft, wobei mein Mann Residenza besitzt, und wir wohnen hier für ca. 4 Monate im Jahr. Gibt es ein bestimmtes Formular dafür? Das Problem ist die Sprache.. Wir sprechen zwar beide ein wenig Italienisch, aber bei weitem nicht genug um solche Formalitäten zu klären..:( Deswegen möchte ich alles auf einem Blatt Papier haben. Hier in Deutschland muss man ja auch alles schriftlich beantragen, besonderes wenn's ums Geld geht;)

Vielen Dank im Voraus!

Hallo Irina
Ich glaube verstehe dein Problem nicht ganz.
Dein Mann sollte so oder so den erste Wohnsitz nicht auf die Inseln bekommen haben, da er nicht fest auf die Inseln lebt, Oder wenn er hier mal gelebt hat, und Heute nicht mehr,sollte er mindestens schon es verlegt haben.

Du besitzt eine Urlaub Haus,wohnst nicht ganzes Jahr hier, und dafuer muesst du die passende Steuer zahlen, wie wir Italiener auch, laut die neue M/M Gesetzte.
Der Gemeinde hat sein Job getan, und sogar gut.
Was du machen willst, nennt man nicht klaeren!
Sorry wenn Art klingt, aber so ist es.

;)
 
Vielen Dank für eure Antworten!

@bootsmax:

danke für dein Tipp! Habe meine Rechtsanwältin schon vorher nachgefragt, aber nicht wegen des Formulars ;)

Mit dem Bearbeiten hat nicht so hingehaut, wegen der Schriftgröße..

@Evalein:

die Sache habe ich schon längst geklärt. Was ich eigentlich wollte, nur wegen des Formulars nachfragen und nicht die Rechtsmäßigkeit des "Residenza"-Besitzes ausdiskutieren... Mein Mann ist ein Halb-Sarde und hat sein Haus von seinem Vater vererbt (dafür auch genug Steuer an den italienischen Staat bezahlt!) Daher hat er seit 3 Jahren eine "Residenza".

Laut meiner Rechtsanwältin geht es nicht um den ersten oder zweiten Wohnsitz. Allein entscheidend ist ob man ein Haus in Italien besitzt. Dann kann man auch als Ausländer eine "Residenza" beantragen, auch wenn man hauptsächlich woanders wohnt. Laut ihrer Auskunft viele Leute die ein Urlaubshaus auf Sardinien besitzen bekommen "Residenza" und bezahlen IMU für "prima casa". Vorausgesetzt - es ist das einzige Haus. Und man muss nicht das ganze Jahr drin wohnen. Für das zweite Haus muss man als für "seconda casa" zahlen..
Und nein, ich finde unsere Gemeinde hat ihr Job nicht gut getan! Es geht ums Geld und zwar nicht wenig. Und ich bin mit dem Su Corvo voll einverstanden, der oben schreibt, dass in der Verwaltung oft schlecht qualifizierte Leute sitzen (die trotzdem ganz ganz nett sind:)) Und klar ist "oft nicht die Schuld der Mitarbeiterinnen". Der Informationsfluss - gleich Null (wer das Chaos auf den Gemeinden nach der IMU-Einführung gesehen hat, der wird mich verstehen..), die technische Ausstattung - fast Null, die Verständigung (englisch) - naja (vielleicht soll ich schleunigst das "Beamten-Italienisch" lernen:D)

@stammi bene:

naja, mit der englischen Sprache auf der Gemeinde (siehe oben)..
Sicher haben wir Verwandte und Freunde, und ganz nette Nachbarn. Aber nach ein paar Jahren wollen wir ein bisschen selbständiger werden, nicht ständig auf die Hilfe eingewiesen zu sein. Und ja, wir lernen Italienisch!;)

Fazit: da wie es ausschaut, kein offizielles Formular gibt (was für eine Naivität meinerseits!) werde ich mein Anliegen auf ein Blatt Papier zusammenfassen und ins Italienische übersetzen.

Liebe Grüße aus München!
 
Sorry wenn ich jetzt deine Rechtsanwaeltin wiederspreche.

Was Sie dir gesagt hat, wenn du es richtig wiedergibts, hat keine rechtliche grundlage.
Geerbt oder nicht ,lebt dein Mann in den Haus nicht Fest.
Das IMU auf erste Haus steht nur zu, der jenige die FEST, ganzjaehrig in das Haus lebt.
Es gibt, fuer eine Italiener die in Ausland lebt, und auf den Aire regolare angemeldet ist, laut den ICI Gesetzt, und wenn du es noetig hast kann dir es senden, die Chance, das Haus in Italien, als erste Haus entstufen zu lassen. D.L 16/1993
Das haengt aber davon ab, von der Gemeinde und wie er , einfach gesagt, entscheidet hat.
Und das gilt auch nur wenn das Haus NIE vermietet wurd.
Deine Position ist ganz anders und ich hab der Wohnsitz angesprochen weil geanu da hast du den Problem.
Wenn dein Mann der Wohnsitz angemeldet hat, hat bestimmte Daten abgeben muessen
Nur mal mit den Krankenkasse Anmeldung, kann das Gemeinde pruefen, wo er tatsechlich lebt.
Mir ist klar dass um Geld geht, aber euch sollte klar sein, dass Imu zahlt jede Italiener, auch wenn er erbt.
Du kannst Gluck haben,den Staat klagen, weil das ist dein einzige Losung,und das Geld zuruck zu fordern, aber dir sollte auch klar sein, dass kommen kann dass dein Mann den Wohnsitz gar nicht zu steht.
Sei mir nicht Boese. egal was deine Rechtsanweltin sagt, das ist Betrug an der Staat.und das kann richtig teuer raus kommen. Wenn mir ein Rechtsanwalt so etwa empfehlen wurde, wurde ich es gleich wechseln.
Auf deine Frage zuruck. Ja . Es gaebe ein Formular.Bei Agenzia delle entrate.
Ich persoenlich wurde es nicht , in eure Lage, das nicht presentieren, weil vor zu zahlen, prueft die Finanzamt, alles ganz genau.
Dazu ware es gar nicht noetig. Der jenige die euch die IMU abrechnung gemacht hat, sollte wissen dass bis 4 May, aenderung zu fuehren sind. Weil bis 4 May, kann man mit eine ganz kleine Strafe, der IMU immer noch zahlen.
Wenn aber den Risiko nehmen willst, kann dir in Verbindung setzen mit eine sardische Rechtsanwaeltin, die
Deutsch perfekt spricht.
Viel Glueck


Nur mal dazu.
Ein Italiener , der in Ausland eine Haus Besitzt, muess auch auf den Haus in Ausland, IMU zahlen.
 
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