Airberlin Flug Düsseldorf-Olbia 3.09.2016 verschoben auf 4.09.2016 Suche Betroffene!

Leon

Mitglied
Hallo in die Runde!

Unser erster Sardinienurlaub begann leider nicht ganz so wie geplant. Der Flug am 3.09.2016 um 17.55 h von Düsseldorf nach Olbia wurde auf den nächsten Tag verschoben. Gegen 20.30 h teilte man uns mit, dass das Flugzeug nicht starten könnte. Vorher wurden die Passagiere im Hablbstundentakt immer wieder vertröstet und am Ende hieß es, dass der Flug am nächsten Tag stattfindet.

Wir haben dann unseren Autovermieter angerufen und mitgeteilt, dass wir das bestellte Auto erst gegen 11 h am nächsten Tag abholen könnten. Eigentlich hätte das ja auch schon bekannt sein müssen, denn man gibt bei der Buchung ja auch die Flugnummer an. Man sagte uns dann am Telefon, dass um 00.00 h alle Buchungen quasi storniert würden. So ganz konnten wir uns das nicht vorstellen, denn das Auto war ja bereits bezahlt.

Am nächsten Tag landeten wir gegen 11.00 h in Olbia und gingen mit unserer Buchungsbestätigung zum Autovermieter. Hier hieß es, dass sie KEIN Auto für uns hätten. Wir konnten es kaum glauben, aber es war so. Das Geld war bezahlt, aber ein Auto gab es nicht. Nach einigen Telefonaten mit den Autovermietern und Autovermittlern hieß es einfach: wir haben KEIN Auto für sie. Es wären schon wieder alle Wagen verteilt an neue Kunden.

Tja......da standen wir nun mit unserem ganzen Gepäck und unseren Hunden und hatten kein Mietauto. Wir haben uns dann bei verschiedenen Anbietern in die Schlange gestellt und versucht, noch irgendwie ein Auto zu mieten. Hertz z. B. wollte dann für einen Fiat Panda für 3 Wochen 1.400,- € haben !! Nein Danke!!

Bei Noleggiare haben wir dann noch ein Renault Scenic für 1.050,- € bekommen. Mittlerweile war es 14.30 h und meine Nerven waren ziemlich am Ende.

Letzte Woche kam die Kreditkartenabrechnung und man hatte doch wirklich das Geld für den nicht erhaltenen und vor Wochen schon reservierten Wagen ( bei Maggiore ) abgebucht. Das so etwas rechtlich überhaupt möglich ist, hätten wir nicht gedacht.

Nun schiebt der Eine die Schuld in die Schuhe des Anderen. Weder airberlin noch Maggiore fühlen sich in der Pflicht.

Nun meine Frage: gibt es hier zufällig Betroffene, denen es auch so ergangen ist? Vielleicht könnte man sich ja mal über die weiteren Schritte austauschen.

Viele Grüße. Petra

P.S. ......der Urlaub war einfach super schön und wir haben uns in die Insel verliebt!! Der Sommerurlaub 2017 auf Sardinien ist schon gebucht!
 
Gäste von uns hatten das auch schon mal, sie hatten den Flug verpasst und sind dann über Rom geflogen und wollten das Auto am nächsten Tag abholen, obwohl sie den Autovermieter per Mail informiert hatten, war das Auto weg und sie mussten neu buchen.

Bea2
 
Welche Gründe gab es denn für die Verspätung?.
Ihr könntet ggf. diese Kosten airberlin in Rechnung stellen und versuchen sie erstattet zu bekommen, ggf. zusätzlich zu der Entschädigungszahlung
Wenn ihr direkt nicht weiterkommt oder generell, wäre evtl. eine Möglichkeit ein Portal zu Hilfe zu nehmen, das die Fluggastrechte hilft durchzusetzen, die dann allerdings im Erfolgsfall eine bestimmte Provision bekommen.
Airberlin ist ja generell nicht gerade bekannt für zügige problemlose Erstattungen. Das wird gerne ausgesessen und benötigt eine gewisse Hartnäckigkeit.
Informiere dich mal unter dem Begriff "Fluggastrechte" und hier z.B.
http://www.finanztip.de/fluggasthelfer/
http://www.flugrechte.eu/index.php?...ung-verspäteter-mietwagenfirma-öffnungszeiten (evtl. findest du auch noch andere genauer passende Beispiele)
Berichte doch mal, wie es weiter gegangen ist.
Aber davon abgesehen ist es doch super, dass ihr einen so schönen Urlaub hattet und auch schon mit den neuen Planungen begonnen habt.

Viel Glück
Petra
 
Zuletzt geändert:
Das Flugzeug hatte einen technischen Defekt, der an diesem Abend nicht mehr repariert werden konnte.
In den AGB des Autovermieters steht, dass man sie kontaktieren soll, falls man das Auto nicht rechtzeitig abholen kann. Das haben wir getan. Habe sogar auf meinem Einzelgesprächsnachweis meiner Telefonrechnung die gewählte Nummer mit Uhrzeit stehen. Das interessierte dort aber niemanden. Es hieß ganz lapidar, dass das Auto am nächsten Tag nicht mehr zur Verfügung stehen würde !! Und es wurde nicht etwa eine Stornogebühr abgebucht, sondern der komplette Mietpreis für 3 Wochen. Das ist in meinen Augen totale Abzocke.

Werde weiter berichten, wobei sich diese Entschädigungsverhandlungen über Monate hinziehen können.....und wahrscheinlich werden.

Viele Grüße und vielen Dank für die Infos!

Petra
 
Wie habt Ihr den Mietwagen denn gebucht? Direkt bei dem Vermieter, über einen Broker oder anderweitig?
 
Den ersten Mietwagen habe ich bei billiger-mietwagen .de gebucht. Vermieter vor Ort war Maggiore. Als wir den Wagen dann wegen der Flugverspätung nicht bekamen, haben wir bei Noleggiare direkt am Flughafen Olbia gebucht.

Viele Grüße. Petra
 
Hallo Leon
Dann ist billiger Mietwagen.de dein Ansprechpartner. Ich glaube du hast in deinem Fall gute Karten. Du hast einen deutschen Vertrag. Kann jemand deinen Anruf bezeugen?
Dein Zitat: "Entschädigungsverhandlungen über Monate hinziehen können.....und wahrscheinlich werden."
Ich glaube nicht - ich habe mit billiger-mietwagen immer gute Erfahrungen gemacht. Die haben einen guten und sehr hilfreichen Support.

Bitte halte uns hier auf dem Laufenden - das wäre dann für andere Urlauber, die in eine ähnliche Situation kommen, sehr hilfreich.

Im Grunde ist es, wenn dein Anruf wirklich erfolgt ist und deine Story stimmt, Betrug und sollte zur Anzeige gebracht werden.

Grüße
 
An billiger-mietwagen.de haben wir eine email geschickt, weil das Büro nicht besetzt war. ( Samstag Abend.....!) Bei Maggiore haben wir angerufen. Wie schon geschrieben, kann ich den Anruf laut meiner Telefonrechnung beweisen. Anrufdauer 2 mim 40 sec ! Mein Mann spricht ganz gut Italienisch. Es kann also auch nicht sein, dass sie uns nicht verstanden hätten. Mehr kann man ja nicht tun und deshalb ist es auch so ärgerlich. Außerdem waren wir bestimmt nicht die einzigen Fluggäste, denen es so ergangen ist. Vielleicht meldet sich ja hier doch noch jemand.

Viele Grüße. Petra
 
Billiger Mietwagen ist nur der Vermittler und du hast zusätzlich noch einen Vertag mit dem Veranstalter (Broker) und/oder der Autovermietung.
https://www.billiger-mietwagen.de/fileadmin/file/vertragsverhaeltnis.pdf
Dass es bestimmte Fristen für eine Einreichung von Erstattungsansprüchen geben kann, weißt du sicher.
Billiger-Mietwagen wird diese dem Vermieter und Veranstalter melden, wo sie geprüft und weiter bearbeitet werden,
sonst wie gesagt versuchen diese Kosten airberlin in Rechnung zu stellen.
Aber die Entschädigungszahlung von airberlin für die Flugverspätung wäre ggf. davon ja unberührt.

In der Tat alles sehr ärgerlich, aber definitiv beurteilen können das nur Juristen und verbindliche Auskünfte geben.
Ansonsten falls ihr im ADAC seid, könntest du dich da evtl. mal telefonisch juristisch beraten lassen.

Drücke dir weiterhin die Daumen und ein hoffentlich positives Ende
Petra
 
Zuletzt geändert:
Hallo mare,

leider hat der Vermieter, in dem Fall, keinerlei Veranlassung zur Gewährleistung von Ansprüchen, weil er nur Vermittler ist!

Genauso, verhält es sich mit einem Ferienhausanbieter an der Ostküste (er hat dort die besten Lagen, weil er schon so lange im Geschäft ist)

Darf leider nicht namentlich genannt werden.

Die Enkelkinder von Stammgästen, sind nach dem Aufenthalt bei uns noch für 1 Woche nach Budoni gefahren.

Leider hatten sie mich nicht nach Tips gefragt.

Sie waren 6 junge Leute um die 25-30 mit Baby.

Sie konnen das Haus nicht beziehen, es war so dreckig und runtegekommen, dass sie sich ein anderes Haus gesucht haben.

Die Dame an der Schlüsselausgabe, hat gesagt;heute ist Sonntag, da erreiche ich keinen.

Den "Fehler", den sie wohl gemacht haben, ist , dass sie nicht auf ein anderes Haus, dieses Anbieters bestanden haben,

sondern sich woanders etwas gesucht haben.

Wir sind vor 20 Jahren mit XXXXXXXX verreist, zum ersten Mal nach Budoni,

meine Italienischlehrerin schon vor 30 Jahren

Es hat sich an dem Zustand der Häuser, leider nichts geändert!


Liebe Grüße

Bea2
 
Die Buchungsplattform ist billiger-mietvagen. Der Vermittler scheint auto Europe zu sein und der Autovermieter ist ganz eindeutig Maggiore. Keiner fühlt sich in der Verantwortung. Wir hätten ja auch ein anderes Auto genommen, aber bei Maggiore hieß es , dass sie überhaupt keins mehr haben! Was ich nicht verstehe: es ist ihnen ja kein finanzieller Schaden entstanden. Das Auto war längst bezahlt und musste nur noch abgeholt werden. Da man ja seine Flugnummer angeben muss, wussten sie zudem auch, dass der Flieger erst am nächsten Tag kommt. Wir haben es ihnen ja auch telefonisch mitgeteilt. Wenn es hier um eine Stornogebühr ginge, könnte ich es ja noch verstehen, aber die haben den vollen Mietpreis für 3 Wochen kassiert und uns einfach da stehen lassen. Wir kamen uns wirklich vor wie im falschen Film!

Viele Grüße. Petra
 
Hallo Petra
Erstmal haben jede Person, in deinem Fall, Anspruch auf 400 Euro wegen der Flugverspätung. Bei einer Verspätung des Fluges von über drei Stunden steht euch eine Ausgleichszahlung von der Airline zu. Diese Verordnung Nr. 261/2004 wurde vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat verabschiedet und trat am 17. Februar 2005 in Kraft. Wie viel Geld Ihr einfordern könnt, richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und ist in der Fluggastrechte-Verordnung festgelegt. Eure Flugstreckke liegt zwischen 1.500 bis 3.500 km: Es gibt also 400 Euro pro Fluggast.
Ich empfehle euch diesen Dienst hier...
https://www.flightright.de
Die nehmen zwar einige Prozente Provision von den 400 Euro - ihr spart euch aber Nerven und Anwalt. Die Erfolgschancen sind sehr hoch. Ich habe die bereits dreimal beauftragt und immer das Geld bekommen.

Airberlin hat eine zu den ausgefallenen Flügen etc. eine FAQ veröffentlicht...
https://www.airberlin.com/site/affiliate/landingpages/FAQs.pdf
Auf diese FAQ würde ich pfeifen und Flightright in Anspruch nehmen und einen Anwalt wegen des Mietwagens beauftragen. Du hast ja einen deutschen Vertrag mit billiger-mietwagen.de abgeschlossen - oder? Ist dem so, gilt deutsches Recht und ich bin mir sicher, das du jeden Pfennig plus Anwalts-, Gerichtskosten etc. erstattet bekommst. P.S. Ich wäre direkt einen Tag später zum Anwalt gegangen. Airlines und Mietwagenverleiher reagieren oft erst dann und das sehr, sehr schnell. Auto-Miet-Vertrag den Anwalt vorlegen - Flüge bei flightright eintragen und Kaffee trinken. Das Geld könnt ihr dann für die nächste Sardinienreise verwenden - da kommt ja ganz gut was zusammen.

Ansonsten würde ich bei Maggiore kein Auto mieten:
https://www.tripadvisor.de/ShowTopi...3-Autovermietung_Maggiore_Abzocke-Sicily.html
Es geht hier um Abzocke, kriminelles Verhalten durch ein eingespieltes Team dieser Firma.


Für Beschwerden rund ums Thema Mietauto in Europa gibt es seit 2011 eine Schiedsstelle....
http://www.ecrcs.eu/de/startseite.aspx
Oder Schlichtungsstelle der SÖP
http://www.soep-online.de/beschwerdeformular_flug.html
http://www.soep-online.de/ihre-beschwerde.html

Ich würde mich beeilen da ich glaube, das es die Fluggesellschaft in dieser Rechtsform nicht mehr lange gibt. AB ist pleite und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis Etihad den Geldhahn ganz abdreht. Die Flugzeuge sind nur noch gemietet.

Fazit:
Fluggesellschaften und Mietwagenfirmen etc. spielen auf Zeit, damit der Kunde aufgibt.

Viel Glück
 
Zuletzt geändert:
Meine Eltern haben ähnlcihes erlebt - das ist wieder so ein Fall, wo du dich wirklich fragst, was für Klauseln eigentlich gültig sein können. Du bezahlst für drei Wochen ein Auto und holst es ein paar Stunden später ab - es wird bezahlt ... selbst wenn ihr gar nicht kommen würdet, es entsteht dem Vermieter ja keinerlei Schaden, im Gegenteil, das Auto weist keinen Verschleiß auf. Dass diese Möglichkeit besteht und das Auto dann quasi zum zweiten Mal vermietet werden kann, grenzt nach meinem (laienhaften) Rechtsempfinden schon an Sittenwidrigkeit :mad:

Bezüglich Airberlin hoffe ich für Euch, dass Ihr eine Rechtschutzversicherung habt. Die lassen kein Stück mit sich reden. Ein Freund hat sich wegen einer Taxirechnung von 10€ an die gewandt, obwohl ihm rechtlich 250€ plus das Taxi zustanden. Abgelehnt. Dann hat sich die Schlichtungsstelle darum gekümmert, ihm 260€ zugesprochen - abgelehnt. Dann ist er zum Anwalt gegangen - und Airberlin zahlte 260€ + die Verfahrenskosten. Das ist so ein unfassbarer Dreckshaufen, dagegen ist selbst Ryanair sympathisch. Wenn keine Versicherung: Es gibt im Internet diese Stellen, die risikolos für dich klagen - und im Erfolgsfall einen Prozentsatz als Prämie einbehalten. Besser als gar nichts, würde ich sagen. Und Airberlin versteht leider keine andere Sprache als den Rechtsweg.
 
Vielen Dank für eure ausführlichen Beiträge! Die Forderungsschreiben sind alle per Einschreiben abgeschickt. Sollte sich in den nächsten 2 Wochen nichts tun, werden wir weitere Schritte einleiten. Und dann gibt es ja auch noch die Sendung auf Sat 1 - Die Akte. Könnte mir gut vorstellen, dass die sich auch für diese Geschichte interessieren.

Viele Grüße. Petra
 
Hallo Petra,
bin neu im Forum , allerdings auch Betroffene des Flugausfalls von Air Berlin am 3.09.16 :-(
Uns ging es ähnlich, trotz Information der Mietwagenfirma war unser Wagen am Folgetag nicht mehr da und wir bekamen einen Ersatzwagen für nochmals 180,00€ mehr, aber immerhin ein Auto :) Gebucht hatten wir dies über Rentalcars.com
Sofort nach unserer Rückkehr, bekam Air Berlin von mir ein ausgefülltes Beschwerdeformular auf Postweg als Einschreiben mit Rückschein, mit Aufforderung zur Übernahme der Mehrkosten für Mietwagen und Entschädigung für einen verlorenen Urlaubstag ect.
Leider kam bis gestern keine Reaktion, sodass ich erneut das Formular online ausgefüllt und geschickt habe mit dem dezenten Hinweis, falls Air Berlin nicht bis Ende des Monats mit einer Entschädigung an mich herantritt, den ganzen Vorgang von einem Anwalt regeln zu lassen, gucken was passiert ....:)
Da wir Vielflieger nach Sardinien sind und dies leider nicht der erste Flugausfall war bzw. Verspätungen eigentlich fast immer mit einzuplanen sind,
waren wir nun endlich mal mit unserer Geduld am Ende ! Schliesslich ist ein geschloßener Vertrag mit der Fluggesellschaft nicht zustande gekommen,und da nutzt mir auch kein Maritim Hotel etwas zur Übernachtung, wenn ich nur mit Handgepäck unterwegs bin und weder Zahnbürste noch Unterhose dabei habe :)
Eure Idee mit dem Fernsehen ist auch nicht schlecht, schließe mich ggf. gerne an :)
Nichts desto trotz, selbst die widrigste Anreise lohnt sich, um auf diese traumhafte Insel zu gelangen, ich habe mich vor 15 Jahren schwer verliebt (in die Insel :) ) und bin ca. vier Mal im Jahr dort und warte heißersehnt auf das Rentenalter oder Entschluss ganz nach Sardinien zu gehen.
Hoffe , wir bleiben in Verbindung,
Liebe Grüsse, Bianca
 
Hallo Bianca,
jetzt freue ich mich aber, dass sich doch noch eine "Betroffene" auf meinen Aufruf gemeldet hat. :)

Wir haben auch direkt nach unserer Rückkehr eine Beschwerde an Airberlin und an den Autovermieter/Vermittler geschrieben per Einschreiben. Wenn ich so die ganzen Kommentare im Internet lese, können wir uns wohl darauf einstellen, dass wir einen Anwalt mit der Sache beauftragen müssen. Erst dann reagieren sie. Mit dem Mietwagen hattet ihr ja etwas mehr Glück als wir. Habe ich das jetzt richtig verstanden: ihr habt von eurem Autovermieter einen Wagen bekommen, aber musstet noch 180,- € zuzahlen? Wir haben von unserem Autovermieter ja überhaupt kein Auto erhalten, obwohl wir sie noch am Samstag Abend über die Verspätung informiert haben. (......was sie wahrscheinlich sowieso schon wussten.....dafür gibt man ja die Flugnummer an) Wir haben dann bei Noleggiare ein Auto für 1050,- € mieten müssen. Etwas Kleineres oder Günstigeres gab es nicht. Dies stellt für uns den weitaus größeren Schaden dar. Wir haben auch schon ein Ferienhaus für das nächste Jahr gebucht (....auch wir haben uns in die Insel verliebt!!....) und ich denke jetzt schon mit Schrecken daran, wie es dann mit dem Mietwagen laufen wird.

Würde mich auch über einen weiteren Kontakt sehr freuen.

Wir waren übrigens die Leute mit dem kleinen Wuschelhündchen, was nicht in die Tasche wollte. ...(am Gate hatten wir alle Lacher auf unserer Seite) Am nächsten Tag in der Halle der Autovermieter standen wir dort ziemlich ratlos mit unserer Hundebox. Vielleicht sind wir dir ja aufgefallen, denn die Geduld unserer Hunde war mittlerweile auch am Ende und das haben sie auch laut Kund getan.

Liebe Grüße. Petra
 
So wie Sevenup gesagt hat, nach Fluggastrechte Entschädigungszahlungen fordern. Die stehen euch per Gesetz zu, da ein technischer Fehler Ursache für die Verspätung war. Womöglich werden diese zunächst ablehnen, dann aber dranbleiben und zur Not einen Anwalt ankündigen. Die Bearbeitungszeit im Kundenservice bei Airberlin sind aber sehr lang ;-)
 
Hallo Petra,

deine Angst vor nächstem Jahr bei der Mietwagenbuchng, kannst du schnell vergessen, wenn du jetzt schon deinen Mietwgen bei Fabrizio
buchst, vorausgesetzt ihr fliegt über Olbia.
Beim ihm wäre das erlebte Desaster auch gar nicht entstanden

viel Glück bei der Aufarbeitung
monalisa
 
Hallo monalisa,
da gebe ich dir recht. Daran haben wir in dem Moment auch gedacht, aber leider hatte ich keine Telefonnummer zur Hand, um Fabrizio anzurufen.

Liebe Grüße. Petra
 
Falls ihr nach eurem Telefon mit dem Autovermieter weder eine Stornierungs- noch eine Umbuchungs-Bestätigung erhalten habt per Mail oä muss man leider wohl davon ausgehen, dass man euren Anrufen zwar entgegengenommen aber nichts gemacht hat – wäre dann also wohl als «No Show» gelaufen. Was steht denn genau in den Mietbedingungen (wenn man bei billigermietwagen bucht wir einem ja angezeigt, welche ABGs gültig sind, wahrscheinlich wären es diejenigen von Maggiore), dass man in so einem Fall den ganzen Preis zahlen muss??? Das kann ich mir nicht vorstellen.

Von einer Kreditkarte was abzubuchen ist möglich, ob es auch rechtens ist, ist eine andere Frage.Viel Glück!
 
Hallo Maren,
von No Show spricht man in der Reisebranche eigentlich dann, wenn der Passagier aus eigenem Verschulden seinen Flug / Abholung Mietwagen etc. verpasst. Das war bei uns ja nicht der Fall. Bei Flügen ist es sogar so, dass man seinen Rückflug verliert, wenn man seinen Hinflug verpasst. Ist auch so ein Ding, was für mich nicht nachvollziehbar ist. Ja....und bezahlen muss man trotzdem und zwar den vollen Betrag. Wir konnten es auch nicht glauben, bis wir die Kreditkartenabrechnung bekamen. Rückbuchung geht auch nicht. Die Frau am Telefon des Autovermieters hat uns ja gleich gesagt, dass um 0.00 Uhr alles storniert würde. Nur deine Rechnung....die wird nicht storniert. Ich finde, dass es Zeit wird, dass die Rechtssprechung sich mal diese Vorgehensweisen genauer ansieht. Für mich ist es Betrug, was da läuft. Wenn bis übermorgen keine Antwort hier eintrifft, geht es in die nächste Runde.

Viele Grüße. Petra
 
Hallo in diè Runde
Also bis jetzt nichts von Air Berlin auf meine Anschreiben gehört, werde somit nächste Woche einen Rechtsanwalt einschalten wie sieht es bei dir aus Petra ? Habe schon überlegt, ob wir eine Sammelklage gegen die Herrschaften führen sollten ....? Bin auch überfragt, ob man seinen "Haus Anwalt " beauftragt oder die speziell im Internet angepriesenen Anwälte für Flugrecht. Die bekommen zwar ein viertel der Entschädigungssumme, wäre aber auch o.k. Für mich .was meint ihr ?
Viele Grüße, Bianca
 
Hallo!
Habe bis jetzt auch noch nichts gehört. Weder von airberlin noch vom Autovermieter. Wir warten noch das Wochenende ab und dann müssen wir uns mal überlegen, wie wir weiter vorgehen. Hatte in den letzten 2 Wochen nicht wirklich Zeit für weitere Recherche.

Die Internet-Anwälte bekommen 25% der Entschädigungssumme.....wenn ich das richtig verstanden habe. Weitere Kosten entstehen wohl nicht.

Viele Grüße, Petra
 
Noch ein paar Gedanken, vielleicht hilft euch der eine oder andere doch weiter. Kulanz kann es zwar geben, ist andererseits aber nicht zu erwarten, sondern eher das Gegenteil, dass die Forderung zunächst bewusst ignoriert ("ausgesessen ") wird bzw versucht wird sich herauszureden. (Alles ohne Gewähr, ich bin kein Jurist und nur der kann verbindliche Auskünfte/Einschätzungen geben)

- Falls ihr einen Anwalt beauftragt, wäre m.E. einer besser, der sich im Reiserecht speziell gut auskennt und mit den "Gepflogenheiten" der Branche vertraut ist.

- Bei den Portalen, die die Fluggasttrechte durchsetzen, kommt oft noch die Mehrwertsteuer hinzu. Lies noch mal die Artikel dazu, die ich bereits in Beitrag #3 dazu eingestellt habe. Normalerweise werden da zunächst die Erfolgsaussichten geprüft, bevor ein Fall überhaupt übernommen wird. Es kommt auf den Grund für die Verspätung an, ob ein Anspruch besteht. Die airlines reden sich dabei gerne z.B. mit dem Hinweis auf höhere Gewalt heraus. Diese Portale haben normalerweise verschiedene konkrete Möglichkeiten, den angegeben Grund und die Erfolgsaussichten usw. zu überprüfen. Die nächste Frage wäre, ob das Portal zusätzlich die Einforderung des Schadenersatzes für die dadurch entstandenen Mietwagenkosten bei airberlin übernimmt. Das sollte man vorher klären.

- Beim Mietwagen käme es m.E. auf die AGB/die Verträge an. Viele Mietwagenfirmen schließen Ansprüche aus Flugverspätungen explizit aus. Das heisst natürlich hat der Kunde keine Schuld, aber andererseits ist es auch nicht die Schuld der Mietwagenfirma, sondern die der airline.
Der Hinweis, die Vermietfirma bei Flugvespätungen zu informieren, bezieht sich oft nur auf den gleichen Tag, oder es ist ein bestimmte maximale Stundenzahl angegeben, für die das Auto im Fall von Verspätungen bereit gehalten wird. Aus Sicht der Mietwagenfirma hat man einen Vertag für ein bestimmtes Datum geschlossen und in dem Fall wäre das eine Umbuchung, sobald sich das Datum ändert. Dabei wäre die Frage, welche Storno- und Umbuchungsgebühren/ - bedingungen man jeweils hat.

Oft gibt es bei den Mietwagenfirmen z.B. bis 24 oder 48 Stunden vorher sehr kulante Storno- und Umbuchungsgebühren, bis dahin kostenlos möglich, die durch strengere Gebühren für alles was kurzfristiger ist, kompensiert werden. Wenn man nun den vollen Preis bezahlen muss, wäre das im Grunde nichts anders als 100% Stornogebühr und dass eine Umbuchung ausgeschlossen ist. (Das wäre eine Erklärung für die Aussage, dass um Mitternacht die Buchung quasi verfällt). Oder im anderen Fall eine Umbuchung wäre möglich (evtl Kulanz?), aber es wird eine Umbuchungsgebühr fällig und/oder der Aufpreis zum aktuellen Tagespreis wird nachkassiert. Das alles ist wahrscheinlich ein Automatismus im Buchungssystem, sobald sich das Datum ändert, bzw die Übernahme nicht am vertragsmäßig vereinbarten Datum erfolgt.
Inwieweit das Weitervermieten dabei rechtmäßig ist, müsste ein Anwalt einschätzen. Oft heisst es, dass es dem Kunden unbenommen bleibt, den Nicht-Schaden nachzuweisen. Das hieße, man müsste sich am besten in so einem Fall direkt vor Ort sofort schriftlich bestätigen lassen, dass das Auto weitervermietet wurde und keins zur Verfügung stand. Im Nachhinein kann das schwieriger sein.

-Das gibt es bei Flugtickets (und auch Fährtickets!) in ähnlicher Form. Wenn man den Flug an dem bestimmten Tag x nicht antritt, hat man bei vielen Tarifen auch keinen Anspruch auf Beförderung am nächsten Tag oder wie oben gesagt, es verfällt teils sogar der Rückflug, wenn es ein besonderer Sondertarif mit Rückflugermäßigung ist. Das ist in den Umbuchungs- und Stornobedingungen festgelegt, die man mit Abschluss der Buchung akzeptiert. Da kann für einen günstigen Preis eine Umbuchung ausgeschlossen werden und unter einer gewissen Frist können die Stornokosten 100% sein. Wenn man flexibel bleiben will, muss man einen teureren Flextarif nehmen, der Umbuchungen und/oder Stornierungen zu bestimmten Bedingungen (=Gebühren) zulässt. Der Aufpreis zum Tagespreis bei einer Änderung des Datums wird fast immer fällig.
In der Regel je billiger, desto mehr Einschränkungen. Wenn alle Tickets als Flextickets verkauft werden, wären die Preise insgesamt höher, das will auch keiner.

Kurzum über die Mietwagenfirma könnte es schwierig werden, je nach Vertrag. Airberlin ist m.E. der Verursacher und müsste für den aus der Flugverspätung entstandene Schaden aufkommen plus ggf. die Ausgleichszahlung aus den Fluggastrechten . Aber wie gesagt, ggf. am besten das alles von einem Anwalt einschätzen lassen, auch was an Kosten anfällt, der sich in Sachen Reiserecht auskennt oder eben über ein solches Portal.

Viel Glück, bittet berichtet weiter….
Petra
 
Zuletzt geändert:
Hallo!
Vielen Dank, Petra, für deine ausführlichen Informationen!

Wir haben uns heute noch einmal über unsere Kreditkarte informiert und erfahren, dass wir eine Rechtsschutzversicherung für die Dinge haben, die wir mit der Karte bezahlt haben. Das heißt nun, dass wir die Angelegenheit ganz entspannt einem Anwalt für Reiserecht übergeben können. Nächste Woche werden wir einen Termin beim Anwalt machen und dann hoffentlich wissen, wie unsere Chancen stehen. :) Ich werde dann weiter berichten.

Viele Grüße. Petra
 
Habt ihr der Karten-Versicherung das Ereignis, das den Schaden verursacht hat, schon gemeldelt? Ich nehme es an. Falls nicht wäre es gut, dass baldmöglichst zu tun (auf jeden Fall bevor ihr einen Anwalt einschaltet, denn ohne Info bzw vorhergehender Absprache, was zu tun ist, besteht je nachdem kein Versicherungsschutz). Viel Grück!
 
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