Kennt sich jemand mit IMU/TASI aus?
Also die codice der Comune ist:
M209 SANT'ANNA ARRESI (CI) hiermit wird die Steuer durch die AE der comune zugewiesen.
suche gerade noch die KTO Nr. der Comune auf der Seite der AE, aber was nützt das wenn du nicht weist wieviel du zu bezahlen hast.

Diese Seite der AE kennst du?
http://www.agenziaentrate.gov.it/wp...delli+in+altre+lingue/vordrucke/vordrucke+f24

Unter Strumenti findet man eigendlich alles was der Italiener so im Suff verbrochen hat.

Übrigens IBAN der Comune: IT96O0101586181000000015050

Nützt aber auch nix da die Steuer erstmal an die AE geht

Nu ja aber hier stehen schon mal die Zätze http://www.comune.santannaarresi.ca.it/
(E' possibile calcolare on line l'importo dell'IMU e scaricare o stampare il relativo F24 per il pagamento, cliccando su questo link www.amministrazionicomunali.it . E' necessario conoscere la rendita catastale dell'immobile, il codice catastale del Comune da indicare è M209. I conteggi per l'abitazione principale e relative pertinenze deve essere calcolato con l'aliquota del 3,6 per mille,(per l'abitazione pricipale il pagamento dell'IMU è sospeso) per gli altri immobili l'aliquota da utilizzare è il 8,8 per mille. Per conoscere la rendita catastale Per conoscere la rendita catastale è disponibile sul sito dell’Agenzia del Territorio un apposito servizio. È sufficiente indicare nei campi di ricerca del modulo: •il proprio codice fiscale; •gli identificativi catastali (Comune, sezione, foglio, particella); •la provincia di ubicazione di un qualsiasi immobile. )
und damit kannste dann die Höhe berechnen und per F24 zahlen, die M209 haben wir ja schon gefunden.
Also nicht auch die faulen Beamten warten und Strafe zahlen.

Letzer edit
Habe gerade nochmal deinen Post gelesen und meine aus den Worten verstanden zu haben das du schon einmal brav bezahlt hast,....ecco la....hast du doch die Kontonummer wo es hin überwiesen werden soll. Berechnen kannste ja jetzt selber. vb
 
Zuletzt geändert:
@ Giudicessa
An dem Betrag duerfte sich von Jahr zu Jahr nicht viel endern. Wenn man den Prozentsatz kennt , den di Kommune anwendet und den Wert des Hauses, kann man den Betrag selber ausrechnen..
Am besten jemanden vor Ort mit der Bezahlung beauftragen.
@Joerg
Wenn mit F24, normalerweise es der Fall,
steht keine Kontonummer drauf sondern codice ente, jede Kommune hat eine eigene.
 
Soviel ich weis, kann man F24 von conto banco posta online ueberweisen.
Wenn Giudicessa schon mal bezahlt hat,
muesste sie den codice ente sowie die anderen Daten auf ihrem Teil der Formulars haben.
 
Danke für diese Mühe von euch - finde ich wirklich Super! Also ich bezahle seit 2004 jährlich "ICI" dann IMU! Die Berechnungen werden immer vor Ort in dem Ufficio Tributi neu gemacht. Ich bekomme einen F24 marschiere zur Post oder Bank und lege die Scheine auf den Tisch! Da erhalte ich dann eine grune einzahlquittung.
2003 ist mein Vater verstorben - er war Residente - und plötzlich wollten die von mir für 10 Jahre Nachzahlungen haben! Da war ich fast jeden Tag in der comune! Dann kam ein Storno- danach war Ruhe.
Ich werde jetz mit euren Info's zu meinem Freund im Ufficio gehen und um Klärung bitten. Zur Sicherheit nehme ich eine Freundin mit- falls mein italienisch nicht ausreicht. Ydie IMU ist mittlerweile doppelt so hoch wie 2004 ICI......
Danke ihr habt mir schon sehr geholfen
Grüße zur zeit aus Köln - Birgit
 
@ Giudichessa
Es gibt eine Ausnahme als nicht residente fuer prima casa eingestuft zu werden und somit kein Imu bezahlen.
Bei uns in der Kommune werden Sarden die hier keinen Wohnsitz haben , offiziell im Ausland leben , in Eire
(Elenco italiani residenti all'estero) eingetragen sind, als prima casa eingestuft.
Du schreibst, dein Vater hat in dem Haus gewohnt. Solltest du auch italienische Nationalität haben, koenntest du ueberprueffen ob diese Regelung auf dich zutrifft.
Gio
 
Nein, mein Vater hat das Haus als Rentner gekauft, weil er die Insel mit allen vor- und Nachteilen liebte. So hat er mit 60 Jahren in Deutschland alles verkauft und seinen Traum verwirklicht. Da hat er mir ein schönes Geschenk hinterlassen, womit ich dann erstmal zurecht kommen musste. Ich habe es auch lieben gelernt und freue mich über die Tage und Wochen die ich dort verbringen darf. Wo wohnt ihr denn auf der Insel? Wir haben schon einige Fahrten über die Insel gemacht, haben aber auch oft keine Lust - "zu Hause ist es schön" und es ist ja Urlaub.
Wir kommen jetzt am 01.10. und bleiben den ganzen Monat. Herrlich im Oktober -
Birgit
 
Hallo

Das heißt also: wenn man ein Haus auf Sardinien hat und nur die Urlaube dort verbringt, kann man auch wenn es das erste Haus ist nicht als "prima Casa" eingestuft werden und zahlt somit die höheren Immobilienabgaben?

Von welchen Preisunterschieden reden wir hier (zwischen seconda und prima Casa) wenn man ein kleines Häuschen besitzt ?

Danke euch schonmal für die vielen infos
 
z.B. von 3,6 Promille von 100.000 euro.
Hängt ganz vom eingetragenem Wert im Kataster ab.
 
Hallo pcu!

Wir reden hier quasi von alles oder nichts... Prima casa ist seit kurzem befreit, seconda casa geht nach dem Immobilienwert, Du gehst mit dem Kaufvertrag zur Gemeinde, die rechnen Dir das aus (habe ich nur einmal nach Erwerb gemacht) und füllen Dir das erste Modello F24 aus, mit dem dann bei der Post bezahlt werden kann. Die genaue Höhe hängt vom Immobilienwert und dem Hebesatz der Gemeinde ab. Bei uns in Golfo Aranci wird der jährlich auf der Internetseite veröffentlicht.
 
Hi KSL,

ok soweit hab ich es verstanden das dass prima casa jetzt befreit ist.
Aber ist es überhaupt möglich als Sardinienurlauber der ca. 3monate in S ist, dieses als Prima Casa anzumelden? (habe die italienische Staatsbürgerschaft und noch Familie in S).
 
Hallo pcu, eine genaue Antwort auf deine Frage kann dir die Kommune geben, in der sich deine Immobilie befindet, da diese Regelung von Kommune zur Kommune unterschiedlich sein kann.
In der Kommune wo wir leben wird es folgendermassen gehandhabt:
Sowohl Italiener die im Ausland einen Wohnsitz haben als auch ältere Menschen die im Altenheim wohnen, hier nur EINE Immobilie besitzen, diese Immobilie als prima casa eingestuft wird, unter der Bedingung, dass diese nicht vermietet wird.
Gio
 
In meinem Strassen-italienisch habe ich gestern eine Mail an die comune in Sant' Anna geschickt "Tributi comune sant'Anna Arresi" und um Ausstellung eines Formulars F24 bilingue gebeten. Und am 03.10 würde ich dieses Formular abholen und die kontoverbindung zur Begleichung wünsche ich ebenfalls.
Heute bekam ich eine Antwort das es selbstverständlich kein Problem sei! jetzt bin ich Platt und bedanken mich nochmal für die sehr hilfreichen tipp's von Euch - Grazie tutti.
Freue mich auf herrliche 4 Wochen "zu Hause," auch wenn bestimmt wieder mal einiges zu regeln und reparieren sein wird. Die Handwerker scharren schon mit den Hufen.
Grüße noch aus Köln - Birgit
 
Hier machen ja einige Fehlinformationen die Runde. Aus eigener Erfahrung bin ich mit der Rechtslage vertraut. Der Reihe nach:
  • Als EU-BürgerIn hast Du das Recht, Dich in jedem EU-Staat niederzulassen. Eine Aufenthaltsgenehmigung gibt es nicht mehr.
  • Wenn Du Deinen gewöhnlicher Aufenthalt in einem EU-Land begründest (in diesem Fall in Italien), musst Du Dich innerhalb von 3 Monaten wohnhaft melden.
  • Wenn Du zum ersten Mal in Italien eine Immobilie erwirbst, diese selbst bewohnst u. in der entsprechenden Kommune wohnhaft gemeldet bist, gilt diese Immobilie als "prima casa" (bisher mit dem geringeren Satz bei der Immoblienabgabe). Mit dem Stabilitätsgesetz vom Dez. 2015 wurde die IMU für "prima casa" abgeschafft, gültig ab 16.6.2016.
  • Einen Wohnsitz im EU-Ausland (D. z.b.) kannst Du beibehalten, anderslautende Infos der ital. Kommunen (ufficio anagrafe) sind falsch, beruhen wahrscheinlich auf der Rechtslage innerhalb Italiens, wo man nur einen Wohnsitz haben kann.
Die einzige Konsequenz aus der neuen Rechtslage ist also, dass die Besitzer einer "prima casa" keine Immobilienabgabe mehr zahlen müssen.

Günther

Ich greife Deine Aussage, Günther, nochmal auf mit folgender Frage (nicht nur an Dich, aber gerne auch ,-)):

Wir haben unsere Hütte dieses Jahr von einer Firma neu gekauft, jeder Ehepartner zu 50%. Für die Prima Casa wird ein verringerter IVA-Satz (4% statt 20%) gewährt, der zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen war. Im Kaufvertrag haben wir uns verpflichtet, innerhalb 18 Monaten den ersten Wohnsitz nach Tortoli zu verlegen. Dies gilt aber nur für mich, da meine Frau aus AIRE-Registrierte außerhalb Sardiniens arbeiten darf, ohne dabei den Prima-Casa-Status bzw. -Vorteil zu verlieren.

Was passiert nun, wenn ich micht nicht ummelde, bzw. mich wg. beruflicher Tätigkeiten 90% des Jahres außerhalb von Tortoli aufhalte?
Ich gehe mal davon aus, dass meine Anmeldung in unserer Prima Casa nicht automatisch zur Verlagerung meines steuerlichen Lebensmittelpunktes führt, sondern dieser da bleibt, wo ich meine Brötchen verdiene, sprich in Deutschland. Kommt dann der kommunale Prima-Casa-Kontrolleur und überprüft, wo ich mich aufhalte? Theoretisch könnte ich doch auch 9 Monate in Deutschland in meiner "Seconda Casa" wohnen.

Dabei geht es bei meinen Fragen weniger um die IMU/TASI-Zahlung als eine ggf. drohende IVA-Nachzahlung.

Saluti
Michael
 
Hallo Michael,
Deine Frage kann ich leider nicht beantworten, bei uns ist dieses Problem nie aufgetaucht (vielleicht weil wir Gütergemeinschaft haben). Dass im Kaufvertrag einer Immobilie vom Käufer verlangt werden kann, sich innerhalb einer bestimmten Frist in I. wohnhaft zu melden, glaube ich nicht. Unser 2. Haus haben wir vor einigen Jahren unserem Sohn zum alleinigen Gebrauch überlassen, wg. "prima casa" - da haben dann tatsächlich die Carabinieri angerufen, um festzustellen, ob er tatsächlich hier wohnt.
Grüße von der Insel,
Günther
 
Wenn du dich nicht wohnhaft meldest zahlst du deinen Teil der Steuer nach zzgl. Strafzinsen.
Ich sprech aus Erfahrung, hatte ich auch schon mal irgendwo letztens hier gepostet. Finds nur grad nicht.
Kontrolieren ,....ja können die machen,.....aber.....mir ist kein Fall bekannt.
 
Vielleicht findest Du ja Deinen Post nochmal wieder, würde mich mal interessieren.
Gruß
Michael
 
Hallo, nochmal dank für eure Tipps - hatte im September an comune sant anna gemailt und was soll ich sagen: der Computer hat mir in deutscher Sprache geantwortet- es ist kein Problem von Deutschland aus die IMU zu überweisen. Im Oktober habe ich dann vor Ort bei der Post für ein halbes Jahr von juni bis dezember bezahlt, weil ich evtl. verkaufen wollte. Dann habe ich bei der comune die Pläne vom Haus erbeten - hat nur 2 Tage gedauert - ohne kosten!
Jetzt habe ich eine Mahnung erhalten, ich hätte 2011 kein ICI bezahlt! Hatte aber alle Belege und diese sofort per Mail und Fax geschickt! Aktuell wird es wohl sinnlos sein, Gedanken an Verkauf zu verschwenden - also genießen wir weter die schönen Seiten der Insel und haben die Flüge für 2017 schon gebucht.
Außerdem habe ich einen neuen Hündin aus Sardinien - Budoni- die ich über niemandshunde adoptiert habe. So werde ich Sardinien weter treu bleiben und das leben hier und dort genießen. Nach überstandener Krebserkrankung weiß ich die Ruhe und die Schönheit dort noch mehr zu schätzen!
Grüße und schöne Adventszeit an euch
Birgit
 
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